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OGH, 12.05.2005, 2 Ob 45/05i (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2005/394ecolex 2005, 838 - 839 Heft 11 v. 1.11.2005

§ 1440 ABGB

Ein Bestandnehmer ist berechtigt, mit Ansprüchen, die er gegenüber dem Verpflichteten besitzt, gegen Mietentgeltforderungen aufzurechnen. Dieses Aufrechnungsrecht erstreckt sich auch auf Bestandszinsforderungen, die erst nach Übergabe der verwalteten Liegenschaft an den Zwangsverwalter begründet wurden.

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