Zusammenfassung: In dem Beitrag wird erläutert, welche Folgen die Rechtsentwicklung im Konkursrecht für den Anwendungsbereich und die Auslegung des § 23 KO, der dem Bestandgeber bei Zahlungsunfähigkeit des Bestandnehmers eine Kündigungslegitimation einräumt, haben kann. Der Autor erläuterte im ersten Teil seiner Abhandlung die Entwicklungsgeschichte des § 23 KO und die Zielsetzung der Konkursbestimmungen und veranschaulichte insbesondere anhand des IRÄG 1997, dass der (gewandelte) Gesetzestelos nunmehr eher für eine Ermöglichung der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit sprechen würde. Im zweiten Teil seiner Abhandlung werden aufbauend auf einer Darstellung des Stellenwerts von § 23 KO im heutigen Konkursrecht die nötigen Schlussfolgerungen daraus gezogen.