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OGH, 23.09.2004, 2 Ob 193/04b (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2005/356ecolex 2005, 764 Heft 10 v. 1.10.2005

§ 1295 ABGB; § 1296 ABGB; § 1313a ABGB

Der OGH erläutert, dass der Gastwirt, der einen betrunkenen Gast durch Überredung dazu veranlasst, einen -ebenso betrunkenen Gast - nach Hause zu fahren, für einen Verkehrsunfall derselben schadenersatzrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

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