§ 1295 ABGB; § 1296 ABGB; § 1297 ABGB
Der OGH erläutert, dass ein Verkäufer, der unter Bezugnahme auf die vom Käufer geltend gemachte Einwendung der Untauglichkeit des Produkts die Begleichung der Kaufpreisforderung seines Lieferanten unterlässt und daraufhin ein diesbezüglich von Lieferanten angestrengtes Verfahren verliert, keinen Anspruch gegen den Käufer auf Ersatz der Verfahrenskosten geltend machen kann.