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OGH, 10.02.2004, 1 Ob 265/03g (Wirtschaftsrecht)

WirtschaftsrechtGeorg Wilhelmecolex 2004/278ecolex 2004, 608 - 610 Heft 8 v. 1.8.2004

§ 1313a ABGB

Der OGH erörtert, dass ein Sublieferant, dessen Erzeugnisse im Rahmen eines Werkvertrages verwendet werden und der auch selbst zur Werkerbringung beigezogen wird, als Erfüllungsgehilfe zu qualifizieren ist. Weiters legt er dar, dass die (Erfüllungs)Gehilfenhaftung kein Weisungsverhältnis voraussetzt.

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