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Die Prüfung der Kfz-Vertriebsverträge durch die Bundeswettbewerbsbehörde

WirtschaftsrechtStefan Fischer; Alexander Koprivnikarecolex 2004, 592 - 595 Heft 8 v. 1.8.2004

Zusammenfassung: Die Autoren zeigen, nach welchen Kriterien die Kfz-Vertriebsmodelle, die infolge der Gruppenfreistellungsverordnung wesentlich modifiziert wurden, von der Bundeswettbewerbsbehörde geprüft wurden.

Rechtsgrundlagen: § 30a KartG; § 30 b KartG; § 30c KartG; VO (EG) 1400/2002

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