Zusammenfassung: Der UFS Feldkirch prüft, ob die Überleitung in einen Liebhabereibetrieb als Betriebsaufgabe qualifiziert wird und beschreibt die abgabenrechtliche Behandlung nachträglicher (negativer) Einnahmen des Liebhabereibetriebs.
UFS Feldkirch, 06.04.2004, RV/0247-F/03