§ 2 UWG
Der OGH nimmt Stellung zur Auslegung mehrdeutiger Werbeaussagen und beschreibt die gebotene Beschaffenheit eines richtigstellenden Hinweises, der die Täuschungsgefahr ausschließt.
OGH, 20.01.2004, 4 Ob 243/03v
§ 2 UWG
Der OGH nimmt Stellung zur Auslegung mehrdeutiger Werbeaussagen und beschreibt die gebotene Beschaffenheit eines richtigstellenden Hinweises, der die Täuschungsgefahr ausschließt.
OGH, 20.01.2004, 4 Ob 243/03v