§ 3 AVRAG
Der OGH erörtert in Anlehnung an eine Entscheidung des EuGH, dass die Verwendung wesentlicher, bereits von einem früheren Auftragnehmer benützter Betriebsbestandteile einen Betriebsübergang gemäß § 3 Abs 1 AVRAG begründen kann, auch wenn die Übernahme des Personals durch den neuen Auftragnehmer abgelehnt wird.