Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Frage auseinander, ob das Anbieten bzw Werben für Tabakprodukte die Verantwortlichkeit des Herstellers nach dem Produkthaftungsrecht wegen Vorliegen eines Aufklärungs- oder Konstruktionsmangels begründen kann.
Rechtsgrundlagen: § 5 PHG; § 3 TabakG