Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in einer rechtspolitischen Betrachtung mit der Frage auseinander, ob die Kontrolle der Verwertungsgesellschaften durch Staatskommissäre aufrechterhalten werden soll, spricht sich aber nach einer Beschreibung des Funktionsbereichs der Aufsichtsstellen für eine Übertragung der Aufsichtsagenden an eine Regulierungsbehörde aus.