§ 52 GmbHG; LVO
Der VwGH erläutert die abgabenrechtliche Berücksichtigung von Einnahmen aus einem Kapitalvermögen im Anwendungsbereich der Liebhabereiverordnung und legt dar, dass der Zinsaufwand für die Fremdfinanzierung einer Kapitalanhebung vom Gesellschafter nicht als erhöhte Werbungskosten geltend gemacht werden kann.