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Warum Ermitteln nicht Erheben ist: Datenschutz und Direktmarketing

WirtschaftsrechtViktor Mayer-Schönbergerecolex 2004, 417 - 419 Heft 5 v. 1.5.2004

Zusammenfassung: In dem Beitrag werden datenschutzrechtliche Sachfragen im Zusammenhang mit dem Wirkungsbereich von Adressverlagen und Direktmarketingunternehmen erörtert. Einen zentralen Gegenstand der Abhandlung bildet dabei die Darstellung des Geltungsbereichs der 2002 geschaffenen Neuregelung des § 151 GewO, die auch direkt auf die Vorgaben des Datenschutzgesetzes verweist. Nach Beschreibung der Rechtslage für die Gewinnung und Benützung von Daten sowie für den Umgang mit sensiblen Daten, setzt sich der Autor vor allem mit der Frage auseinander, ob die (nach § 151 GewO zulässige) Ermittlung von Kundendaten ohne Einwilligung der Kunden mit den Grundwertungen des Datenschutzgesetzes in Einklang steht.

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