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Staatseigentum als öffentliches Gut?

WirtschaftsrechtFranz Oberleitnerecolex 2004, 321 - 325 Heft 4 v. 1.4.2004

Zusammenfassung: Der Autor prüft auf Grundlage des Salzburger Wasserrechtsgesetzes, ob für die sportliche Nutzung öffentlicher Gewässer Wasserzins verlangt werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 2 WRG 1959; § 3 WRG 1959; § 140 WRG 1959; Sbg WRG 1870

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