Zusammenfassung: Der Autor beurteilt die Umsatzsteuerpflicht eines Rechtsanwalts auf Grundlage des sogenannten Reverse Charge Systems, wobei er die Rechtslage in Deutschland und Österreich einander gegenüberstellt und über gemeinschaftsrechtliche Vereinheitlichungstendenzen im Umsatzsteuerrecht informiert.
Rechtsgrundlagen: § 3a UStG; § 19 Abs 1 UStG; Art XII Z 3 EG-UStG 1972