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Cold Calling für Finanzdienstleistungen - Reloaded

WirtschaftsrechtErnst Brandl; Rainer Wolfbauerecolex 2004, 222 - 225 Heft 3 v. 1.3.2004

Zusammenfassung: Die Autoren erläutern den Geltungsbereich von § 107 TKG, der telefonische Werbung nur bei vorliegender Zustimmung des Anrufempfängers zulässt, und beschreiben das Verhältnis zu § 12 Abs 3 WAG, der eine Ausnahmeregelung für Unternehmer im Finanzdienstleistungsbereich normiert. Dabei beziehen sie auch gemeinschaftsrechtliche Vorgaben in ihre Erwägungen mit ein.

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