§ 16 ABGB; § 1041 ABGB; § 78 UrhG; § 85 Abs 1 UrhG
Der OGH erörtert, dass dem Betroffenen infolge des Gebrauchs seiner Stimme in einer Werbeeinschaltung aufgrund des rechtswidrigen Eingriffs in seine Persönlichkeitsrechte ein Anspruch auf Urteilsveröffentlichung sowie ein Verwendungsanspruch zusteht.