§ 24a WEG 1975; § 24c WEG 1975; § 40 WEG 2002; § 42 WEG 2002; § 12 BTVG
Der OGH legt dar, dass der Nachweis der Einwilligung der Miteigentümer Genehmigungsvoraussetzung für die Anmerkung der Rangordnung der geplanten Einräumung von Wohnungseigentum durch den Treuhänder, nicht aber für die Anmerkung der konkreten Einräumung des Wohnungseigentums darstellt.