§ 932 ABGB
Der OGH erörtert, dass den Gewährleistungsgläubiger keine Ersatzpflicht für Vorteile, die aus der verspäteten Mangelbehebung durch den Gewährleistungsschulender resultieren, trifft.
OGH, 29.01.2003, 3 Ob 91/02g
§ 932 ABGB
Der OGH erörtert, dass den Gewährleistungsgläubiger keine Ersatzpflicht für Vorteile, die aus der verspäteten Mangelbehebung durch den Gewährleistungsschulender resultieren, trifft.
OGH, 29.01.2003, 3 Ob 91/02g