Zusammenfassung: Der Autor erläutert die Zielsetzung und Anwendungsvoraussetzungen des neugeschaffenen § 454 HGB, der dem Vertriebsvermittler bei Auflösung einer vertikalen Vertriebsbeendigung unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersatzforderung für jene Investitionen, die dem einheitlichen Vertriebssystem gewidmet waren, einräumt.
Rechtsgrundlagen: § 454 HGB; § 30a KartG