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OGH, 25.09.2003, 2 Ob 111/02s (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2004/45ecolex 2004, 102 Heft 2 v. 1.2.2004

§ 1435 ABGB; § 81 EheG; § 82 EheG; § 83 EheG

Der OGH erörtert, dass ein Ehepartner Aufwendungen für die Er- oder Einrichtung der Ehewohnung im Scheidungsfall kondiktionsrechtlich zurückverlangen kann. Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung erfolgt dabei vor dem Aufteilungsverfahren ehelicher Gebrauchsgüter; der Kondiktionsanspruch steht dabei bei Scheidung aus alleinigem Verschulden aber nur bis zur Höhe der Bereicherung zu.

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