Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag kritisch mit der Frage auseinander, ob die Ausnahmeregelungen des AÜG bei einer Beteiligung der öffentlichen Hand mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen, insbesondere dem Gleichheitsgrundsatz in Einklang zu bringen sind. In diesem Zusammenhang erläutert er auch die Zuständigkeitsverteilung im Bereich der Personalgestellung, beschreibt gemeinschaftsrechtliche Vorgaben und nimmt Stellung zum Anwendungs- und Schutzbereich der Arbeitszeit- und Arbeitnehmerschutzbestimmungen.