§ 863 ABGB; § 974 ABGB
Der OGH legt dar, dass der Autohändler, der für leicht fahrlässige Schäden an Vorführwagen nicht aufkommen und auch einen allfälligen Selbstbehalt bei der Kaskoversicherung auf den Kunden überwälzen möchte, den potentiellen Erwerber vor Durchführung einer Probefahrt darauf hinweisen muss.