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Methodenwechsel nach § 10 Abs 4 KStG gemeinschaftsrechtskonform?

WirtschaftsrechtBarbara Postlecolex 2004, 968 - 970 Heft 12 v. 1.12.2004

Zusammenfassung: Die Autorin weist in ihrem Beitrag nach, dass der in § 10 Abs 4 KStG vorgesehene Wechsel vom Befreiungs- zum Anrechnungsmodell europarechtswidrig ist, da er sowohl die Kapitalverkehrs- wie auch die Niederlassungsfreiheit missachtet.

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 KStG; § 10 Abs 4 KStG

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