Zusammenfassung: Die Autoren informieren darüber, dass das geplante Unternehmergesetzbuch nunmehr auch eine freihändige Verwertung verpfändeter Forderungen durch Unternehmer ermöglichen soll und weisen darauf hin, dass davon auch Unternehmensbeteiligungen umfasst sind. Weiters legen sie dar, welcher Änderungsbedarf sich daraus im Zivilrecht ergibt.
Rechtsgrundlagen: § 285 ABGB; § 461 ABGB; Art 8 Nr 14 4. EVHGB