§ 1332 ABGB
Der OGH erörtert, dass der Produktionswert einer Sache erst dann zur Ermittlung des gemeinen Werts einer Sache herangezogen werden kann, wenn ein Verkehrswert nicht vorliegt.
OGH, 18.03.2004, 1 Ob 54/03b
§ 1332 ABGB
Der OGH erörtert, dass der Produktionswert einer Sache erst dann zur Ermittlung des gemeinen Werts einer Sache herangezogen werden kann, wenn ein Verkehrswert nicht vorliegt.
OGH, 18.03.2004, 1 Ob 54/03b