§ 1 Abs 1 AngG
Der OGH legt dar, dass Profifußballer als Arbeiter und nicht als Angestellte zu qualifizieren sind.
OGH, 16.07.2004, 8 ObS 20/03d
§ 1 Abs 1 AngG
Der OGH legt dar, dass Profifußballer als Arbeiter und nicht als Angestellte zu qualifizieren sind.
OGH, 16.07.2004, 8 ObS 20/03d