§ 1351 ABGB; § 129 HGB
Der OGH legt dar, dass der Bürge zur Irrtumsanfechtung des Grundgeschäfts nicht befugt ist. Weiters erläutert er, welche Einreden ein persönlich haftender Gesellschafter einer KEG, der bei Klagszustellung an die Gesellschaft bereits aus dieser ausgetreten war, geltend machen kann.