§ 3 Abs 2 PSG; § 33 Abs 2 PSG
Der Autor befürwortet nach einer eingehenden Entscheidungsanalyse die Rechtsansicht des OGH, wonach von einer anlässlich der Gründung einer Privatstiftung gemeinsam festgelegten Abänderungsbefugnis auch wieder abgewichen werden kann, sodass ein Stifter die alleinige Änderungslegitimation besitzt.