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Feststellung der Haftung für ganz und gar künftige Schäden

WirtschaftsrechtGeorg Wilhelmecolex 2004, 757 Heft 10 v. 1.10.2004

Zusammenfassung: Wilhelm erläutert unter Einbeziehung von Judikaturbeispielen, in welchen Fällen eine Klage zur Feststellung bloß vorhersehbarer Schäden zulässig ist.

Rechtsgrundlagen:

Stichworte: SZ 56/38; SZ 70/84; OGH, 6 Ob 335/00h ; OGH, 9 Ob 53/03i

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