§ 2 Abs 1 Z 15 GewO 1994
Der VwGH legt dar, dass eine Fähre nicht als Betriebsanlage im Sinne des Gewerberechts qualifiziert wird und daher von dessen Anwendungsbereich nicht erfasst ist.
VwGH, 26.02.2003, 2001/04/0244
§ 2 Abs 1 Z 15 GewO 1994
Der VwGH legt dar, dass eine Fähre nicht als Betriebsanlage im Sinne des Gewerberechts qualifiziert wird und daher von dessen Anwendungsbereich nicht erfasst ist.
VwGH, 26.02.2003, 2001/04/0244