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Connect-Urteil des EuGH: Anwendungsvorrang von Richtlinien

WirtschaftsrechtHannes Lattenmayer-Latyerecolex 2003, 722 - 725 Heft 9 v. 1.9.2003

Art 5a Abs 3 RL 90/387/EWG ; Art 133 Z 4 B-VG

Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit im Vorabentscheidungsverfahren bezüglich der Rechtssache Connect zur Geltung gebrachten Rechtsansicht des EuGH , wonach auch formalrechtliche Bestimmungen einer Richtlinie Vorrangwirkung vor nationalen Verfassungsnormen zukommen können, kritisch auseinander.

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