§ 499 ZPO; § 511 ZPO
Nach Rechtsansicht des OGH verjähren aus rechtswidrigen Zinsgleitklauseln resultierende Rückforderungsansprüche der Darlehensnehmer innerhalb von drei Jahren. Der Autor zeigt die Konsequenzen dieser Rechtsprechung, wobei er u.a. den Eintritt einer Bindungswirkung sowie die Rechtswirkungen im Schadenersatz- und Kartellrecht erläutert. In diesem Zusammenhang prüft er auch den Bestand eines Amtshaftungsanspruchs gegen die Republik Österreich.