§ 1480 ABGB; § 1478 ABGB; § 6 Abs 1 Z 5 KSchG; § 27 Abs 3 MRG; § 5 Abs 4 KlGG
Der OGH bestimmt, dass der Rückforderungsanspruch bezüglich irrtümlich bezahlter erhöhter Zinsen aufgrund einer Zinsgleitklausel in einem Darlehensvertrag in 3 Jahren verjährt. Der OGH spricht sich dabei für Zugrundelegung der "kurzen" 3jährigen Verjährungsfrist aufgrund einer Rechtsanalogie zu § 27 Abs 3 MRG und § 5 Abs 4 KlGG aus.