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Ausländische Aktien an inländischen Gesellschaften und § 99 JN

WirtschaftsrechtPaul Oberhammerecolex 2003, 667 - 669 Heft 9 v. 1.9.2003

Zusammenfassung: In seiner Erwiderung zu einem Beitrag von Althuber, ecolex 2003, 510 prüft Oberhammer die Anwendungsvoraussetzungen des § 99 JN und legt dar, dass Namensaktien und Zwischenscheine einer österreichischen Aktiengesellschaft nicht als "Inlandsvermögen" iSd § 99 JN zu qualifizieren sind, wenn die Wertpapierurkunden im Ausland aufliegen.

Rechtsgrundlagen: § 99 JN

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