§ 835 ABGB; § 81 EheG; § 82 EheG; § 83 EheG
Der OGH erörtert, dass eine Benützungsvereinbarung bezüglich eines auf dem Exekutionsweg erworbenen Grundstücksteils samt der Ehewohnung vor Abschluss eines Aufteilungsverfahrens gemäß § 81 ff EheG nicht getroffen werden kann.