§ 15 KommStG; § 34 FinStrG
In seiner Erwiderung zu einem Beitrag von Wagner/Hammerl in RdW 2003, 170f analysiert Leitner nochmals ein Erkenntnis des VwGH aus 2001 und nimmt Stellung zur Rechtsvertretung des Steuerschuldners und zu Inhalt und Grenzen der Mitteilungspflicht des Steuerschuldners. Erwägungen zur Strafbarkeit des Steuerschuldners runden den Beitrag ab.