§ 183 KO
Der OGH erörtert, dass der Antragstellung des Schuldners auf Einleitung eines Schuldenregulierungsverfahrens ungeachtet der in § 183 KO normierten Vorgaben zu entsprechen ist.
OGH, 20.03.2003, 8 Ob 246/02p
§ 183 KO
Der OGH erörtert, dass der Antragstellung des Schuldners auf Einleitung eines Schuldenregulierungsverfahrens ungeachtet der in § 183 KO normierten Vorgaben zu entsprechen ist.
OGH, 20.03.2003, 8 Ob 246/02p