§ 9 Abs 2 WEG 2002; § 10 WEG 2002; § 55 WEG 2002; § 2 WEG 1948
Der OGH legt dar, dass die Missachtung zwingender Grundprinzipien bei der Nutzwertbestimmung zur Beantragung einer gerichtlichen Neubestimmung berechtigt und fügt hinzu, dass dieser Anspruch nicht verfällt.