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Noch einmal: Die cessio legis in § 38 Abs 1 UrhG

WirtschaftsrechtRobert Dittrich; Thomas Wallentinecolex 2003, 533 - 534 Heft 7 v. 1.7.2003

Zusammenfassung: Die Autoren stellen in ihrem Beitrag wichtige Passagen eines Berichts der europäischen Kommission, der sich mit der Bestimmung der Urheberschaft an Filmen und audiovisuellen Werken auseinander setzte, vor und halten ihre Rechtsansicht bezüglich der Gemeinschaftsrechtskonformität der in § 38 UrhG vorgesehenen Legalzession aufrecht.

Rechtsgrundlagen: § 38 UrhG

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