Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der in der RV zum Budgetbegleitgesetz 2003 vorgesehenen Bestimmung des § 11a EStG, der eine Anwendung eines günstigeren Steuersatzes für nicht entzogene Gewinne vorsieht, auseinander. Dabei prüft er, ob die Nichteinbeziehung der Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist und weist nach, dass Gestaltungsmängel des § 11a Abs 3 EStG und insbesondere die fehlende Normierung eines eigenen Steuersatzes die angestrebte nachträgliche Versteuerung von Gewinnentnahmen in Verlustzeiten eigentlich nicht ermöglichen.