Zusammenfassung: Wilhelm nimmt kritisch Stellung zu den Kaufverhandlungen bezüglich des Erwerbs der Eurofighter. Dabei prüft er die Zulässigkeit der Reduktion des Ausschreibungsinhalts von 24 auf 18 Eurofighter und befasst sich mit der Frage, ob die ausschließliche Verhandlungsführung mit dem (vormaligen) Bestbieter für den größeren Lieferumfang nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz und nicht zuletzt auch gegen die vom BMLV selbstauferlegte Vorgabe einer wettbewerbsorientierten Kaufverhandlung verstößt.