§ 1489 ABGB
Der OGH führt aus, dass die Verhinderung der Verjährung künftiger Schäden deren Geltendmachung in einer Feststellungsklage voraussetzt.
OGH, 19.12.2002, 8 Ob 152/02i
§ 1489 ABGB
Der OGH führt aus, dass die Verhinderung der Verjährung künftiger Schäden deren Geltendmachung in einer Feststellungsklage voraussetzt.
OGH, 19.12.2002, 8 Ob 152/02i