§ 102a BWG; § 225c AktG; § 2 UmwG
Der VfGH erörtert, dass der Mangel einer gerichtlichen Prüfungsbefugnis bezüglich der Angemessenheit der Abfindungszahlung bei der Einziehung börsenotierter Partizipationspapiere den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht entspricht.