§ 1 UWG; § 2 UWG
Der OGH erörtert am Beispiel des Verhaltenskodex der Pharmig-Konzerns, dass eine Berufung auf Konkurrenzbetriebe in einer Werbeaussendung eines Pharmakonzerns nur unzulässig ist, wenn dies als unlautere Rufausbeutung zu qualifizieren ist.