§ 10 Abs 2 Z 12 UStG 1994
Der VwGH erörtert, dass ein Heißluftballon nicht als Verkehrsmittel zu qualifizieren ist, sodass keine umsatzsteuerliche Steuerermäßigung für Erträge aus den Ballonfahrten vorgesehen ist.
VwGH, 12.09.2002, 99/15/0086
§ 10 Abs 2 Z 12 UStG 1994
Der VwGH erörtert, dass ein Heißluftballon nicht als Verkehrsmittel zu qualifizieren ist, sodass keine umsatzsteuerliche Steuerermäßigung für Erträge aus den Ballonfahrten vorgesehen ist.
VwGH, 12.09.2002, 99/15/0086