Zusammenfassung: Der Autor nimmt in seinem Beitrag die in den EStR bzw KStR 2000 zur Geltung gebrachte geänderte Rechtsauffassung der Finanzverwaltungsorgane zum Anlass, die Beurteilung der Angemessenheit der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers näher zu erläutern. Nach Erörterung der Angemessenheitsbeurteilung der Gesamtbezüge beschreibt Bucek den Prüfvorgang bei Pensionsversprechen und legt dar, welche Bezugsteile als verdeckte Gewinnausschüttung nicht berücksichtigt werden dürfen.