Zusammenfassung: Die Autorin setzt sich in ihrem Beitrag mit der durch das 2. AbgÄG 2002 geschaffenen Bestimmung des § 19 Abs 1a UStG auseinander, der eine Übertragung der Umsatzsteuerverbindlichkeit auf den Empfänger einer Bauleistung vorsieht. Aufbauend auf einer Darlegung des Geltungsbereichs der Norm nimmt sie auch Stellung zu den Rechnungslegungsbestimmungen, den Berichtspflichten und zum Begründungszeitpunkt der Abgabenverbindlichkeit.