§ 7 Abs 1 MaklerG; § 15 Abs 1 Z 1 MaklerG
Der OGH legt dar, unter welchen Voraussetzungen der Makler bei einverständlicher Beendigung des vermittelten Vertragsverhältnisses vor Eintritt einer Suspensivbedingung einen Provisionsanspruch geltend machen kann.