Zusammenfassung: Wilhelm nimmt Stellung zu den unauflösbaren Widersprüchlichkeiten zwischen der Bestimmung des § 15 WGG und § 37 WEG im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Anmerkung des Anrechts auf Wohnungseigentum im Grundbuch.
Rechtsgrundlagen: § 15 WGG; § 37 WEG